Unsere Partnerschaftsgesellschaft bietet ab 2011 neben den klassischen Steuerberatungsleistungen als weite­res Angebot die Mediation – insbesondere Wirtschaftsmediation – an.

Thema  Wirtschaftsmediation

In den letzten Jahren ist vermehrt ins Bewusstsein gerückt, dass Konflikte häufig nicht alleine mit den in der Vergangenheit überwiegend verwen­deten juristischen Mitteln zufriedenstellend und kosteneffizient zu lösen sind. Dies gilt insbesondere auch bei Konflikten in und zwischen wirtschaftlich tätigen Einrichtungen. Dies hat auch dazu geführt, das der Gesetzgeber Rahmenbedingungen für Mediationsverfahren entwickelt hat.

Mediationsverfahren sollen Möglichkeiten erschließen, die Konflikte durch eine einvernehmliche Lösung – gegebenenfalls statt durch ein Ge­richtsverfahren – zu beenden. Es handelt sich um ein strukturiertes Gesprächsverfahren, das mit einer schriftlich niedergelegten Vereinbarung abschließt. Die Modalitäten und Ziele des Verfahrens werden dabei zu Beginn schriftlich vereinbart.

Wesentliche Anwendungsfälle der Wirtschaftsmediation sind Meinungsverschiedenheiten und Konflikte:

– zwischen (Gesellschafter-) Geschäftsführern / Partnern in freien Berufen

– zwischen Geschäftsleitung und Gesellschaftern

– bei dem Übergang von Unternehmen und Freiberuflerpraxen in die             nächsteGeneration oder an externe Nachfolger

– bei der Erbfolge (-planung) mit Unternehmensbezug

– zwischen einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen

– bei Arbeitsgemeinschaften / Joint Ventures

 

Ausgangspunkte der Lösungssuche sind dabei die hinter den Konfliktposi­tionen stehenden Ziele der Parteien. In vielen Fällen ist dabei eine sogenannte „Win-Win“-Lösung erreichbar, die es beiden Parteien ermöglicht, die eigene Situa­tion zu verbessern. Zudem sind die Ergebnisse häufig nachhaltigerals bei den klassischen Methoden der Konfliktbewältigung. Großkonzerne und komplexe Ver­waltungseinheiten bedienen sich schon seit längerem solchen Mediationsverfahren.

Neben der von uns ins Auge gefassten Wirtschaftsmediation wird die Mediation be­reits sehr häufig auch bei familiären Konfliktsituationen wie z. B. Scheidungen, Nachlassauseinandersetzungen im Privatbereich und sonstigen Konflikten in privaten Rechtsbeziehungen erfolgreich angewandt.

Wesentliche Grundlagen eines Mediationsverfahrens sind:

–  Allparteilichkeit (Unabhängigkeit ) des Mediators

–  Ergebnisoffenheit des Verfahrens

–  Vertraulichkeit des Verfahrens

–  Freiwilligkeit der Mitarbeit der Parteien

–  Einbeziehung aller Konfliktparteien

Natürlich eignen sich nicht alle Konfliktsituationen für ein Mediationsverfahren. Je­weils im Einzelfall muss anhand einer ersten Analyse betrachtet werden, ob in dem konkreten Fall ein Mediationsverfahren sinnvoll eingesetzt werden kann.

Außerhalb eines vollständigen Mediationsverfahrens können die dort verwendeten Techniken oftmals die Bearbeitung komplexer Sachverhalte mit mehreren Beteiligten erheblich erleichtern. Die Anwendung der Mediationstechniken ist daher nicht auf vollständig durchlaufene Verfahren beschränkt. Bei vielen Unternehmensprozessen sollten daher strukturierte Gesprächsabläufe mit Komponenten der Mediationzur Bearbeitung in Betracht gezogen werden.

Sofern Sie interessiert sind, mehr über dieses Verfahren der Konfliktbewältigung zu erfahren, bieten wir Ihnen gerne an, unsere Mediatoren unmittelbar anzusprechen.

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